Tanzen macht Spaß!

Vierundzwanzigste Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz seit 2. Juli 2021 in Kraft

Seit dem 2. Juli 2021 ist die 24te Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz in Kraft und gilt bis zum 30 Juli 2021. § 10 regelt den Sportbetrieb:

Sport im Freien mit Gruppen von maximal 50 Personen ist gestattet. Kinder bis einschließlich 14 Jahre sowie geimpfte und genesene Personen bleiben bei der Ermittlung der Personenanzahl außer Betracht. Im Innenbereich gilt weiterhin die Testpflicht. Die Testpflicht entfällt mit der neuen Corona-Verordnung für Trainerinnen und Trainer. Es gilt weiterhin eine Personenbegrenzung. Für den Innenbereich beträgt diese nunmehr 5 qm je Person. Es ist ein Mindestabstand von drei Metern einzuhalten. Es gilt im Innenbereich weiterhin die Pflicht zur Kontakterfassung.

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